Politik
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Die Gemeinde Oftringen ist in zwei öffentlich-rechtlichen Körperschaften unterteilt. Neben der Einwohnergemeinde besteht in Oftringen auch eine Ortsbürgergemeinde, welche nach Gesetz in erster Linie die Aufgabe der Erhaltung und der guten Verwaltung ihres Vermögens hat und in Oftringen die Führung des Forstbetriebs gewährleistet. Beiden Gemeinde steht der Gemeinderat als Exekutive vor, der von verschiedenen Kommissionen bei seiner Regierungstätigkeit unterstützt und kontrolliert wird. Die Angehörigen der beiden Gemeinden bilden als oberstes Organ der Gemeinden die Gemeindeversammlungen und nehmen als Legislative aktiv auf die Gemeindeentwicklung und die Regierungstätigkeit des Gemeinderates Einfluss. Die Gemeindeverwaltung unterstützt dabei alle Beteiligten im Rahmen ihrer Befugnisse administrativ und fachlich.