Vogelgrippe - Bund verlängert Massnahmen erneut
Nachdem in verschiedenen Kantonen Vogelgrippefälle bestätigt wurden, hat der Bund die Schutzmassnahmen bis Ende April 2023 verlängert.
Für Geflügelhaltungen gilt:
- Kontakt des Hausgeflügels mit Wildvögeln verhindern (Netz über Auslauf oder nur in geschlossenen Bereichen halten, Futter- und Tränkestellen vor Wildvögeln sichern)
- Hühner getrennt von Gänsen, Enten und Straussen halten
- Hygieneschleusen einrichten und Zutritt zur Tierhaltung beschränken
- Verdächtige Symptome sofort der Tierärztin / dem Tierarzt melden (respiratorische Symptome, Rückgang der Legeleistung oder der Futter-/Wasser-Aufnahme, neurologische Symptome)
Registrierungspflicht:
- Alle Geflügelhaltungen (auch Kleinst- und Hobbyhaltungen mit weniger als 10 Tieren) müssen bei der Abteilung Landwirtschaft Aargau registriert werden (Art. 18a Tierseuchenverordnung TSV; SAR 916.401).
- Folgende Angaben zur Geflügelhaltung sind dabei an landwirtschaft.aargau@ag.ch zu melden: Vorname und Name Tierhalter/Tierhalterin, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse und PLZ/Ort der Haltung, Geflügelart und Anzahl. Für bereits registrierte Geflügelhaltungen erübrigt sich eine Meldung.
Umgang beim Fund von kranken, verletzten oder toten Wildvögeln:
- Wildvögel nicht anfassen!!
- Funde von kranken, verletzten oder toten Wildvögeln der zuständigen Jagdaufsicht melden. Nicht durch Privatpersonen einfangen und nicht
- Die zuständige Jagdaufsicht entscheidet über das weitere Vorgehen und, ob der Vogel auf Vogelgrippe beprobt wird.
Kontaktstellen:
Funktion | Name | Telefon |
Wildunfälle | KAPO | 117 |
Jagdaufseher | Sergio Jacomella | 079 128 73 79 |
Stellvertreter | Peter Baumgartner | 079 422 86 35 |
Medienmitteilung vom 9. März 2023 des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen:
Die Medienmitteilung des Bundes können Sie hier herunterladen.
Oftringen, 13. März 2023
Bereich Bauen Planen Umwelt