Teilrevision Nutzungsplanung Deckel-Areal
Die Gemeinde Oftringen legt gemäss § 24 Absatz 1 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen des Kantons Aargau (Baugesetz, BauG) folgende Unterlagen öffentlich auf:
Rechtsverbindlich
- Teilrevision Bauzonen- und Kulturlandplan
- Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung
Orientierend
- Arbeitsplan Bauzonen- und Kulturlandplan
- Planungsbericht gemäss Artikel 47 RPV
Die Unterlagen sind vom 3. November 2022 bis 2. Dezember 2022 während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in der Abteilung Bauen Planen Umwelt (1. Stock) einsehbar und auf der Homepage der Gemeinde Oftringen (www.oftringen.ch) publiziert.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Absatz 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Der Gemeinderat
Nachfolgend können Sie die Unterlagen einsehen oder herunterladen:
Teilrevision Bauzonen-Kulturlandplan |
2.10 MB |
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Teilrevision Bau- und Nutzungsordnung |
0.20 MB |
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Arbeitsplan Bauzonen-Kulturlandplan |
2.32 MB |
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Planungsbericht |
7.08 MB |