Teilrevision Nutzungsplanung erzo
Die Gemeinde Oftringen legt gemäss § 24 Absatz 1 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen des Kantons Aargau (Baugesetz, BauG) folgende Unterlagen öffentlich auf:
Rechtsverbindlich
- Teilrevision erzo Änderungsplan
- Änderung Bau- und Nutzungsordnung
Orientierend
- Planungsbericht nach Art. 47 RPV
- Umweltverträglichkeitsprüfung-Voruntersuchung
- Abschliessender kantonaler Vorprüfungsbericht
- Stellungnahme der kantonalen Umweltschutzfachstelle
Die Unterlagen sind vom 19. September 2025 bis 20. Oktober 2025 während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in der Abteilung Bauen Planen Umwelt (1. Stock) einsehbar und auf der Homepage der Gemeinde Oftringen (www.oftringen.ch) publiziert.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Absatz 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Nachfolgend können Sie die Unterlagen einsehen oder herunterladen:
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Teilrevision erzo Änderungsplan |
2.92 MB |
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Änderung Bau- und Nutzungsordnung |
0.22 MB |
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Planungsbericht nach Art. 47 RPV |
2.97 MB |
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Umweltverträglichkeitsprüfung-Voruntersuchung |
19.57 MB |
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Abschliessender kantonaler Vorprüfungsbericht |
0.15 MB |
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Stellungnahme der kantonalen Umweltschutzfachstelle |
0.91 MB |