Stille Wahl
Für die Ersatzwahl eines Stimmenzähler-Ersatzmitglieds des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 (1. Wahlgang) gingen bis zum Ablauf der 5-tägigen Nachmeldefrist folgende Kandidaturen ein:
- Hilfiker Alexandra, 1988, von Bitsch VS, Riederalp VS und Safenwil AG, Postweg 1B, parteilos, neu
Da bis zum Ablauf der 5-tägigen Nachmeldefrist weniger oder nur so viele Kandidaturen angemeldet als Sitze zu vergeben sind, hat das Wahlbüro gestützt auf § 30a Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) an seiner Sitzung vom 28. August 2020 die angemeldete Kandidatin für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
4665 Oftringen, 3. September 2020
Wahlbüro Oftringen