Publikation Wahlergebnisse
Hinweis zu Wahl- und Abstimmungsbeschwerden
Wahl- sowie Absimmungsbeschwerden (gemäss §§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
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Publikation Wahlergebnisse 28.9.2025 |
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2. Wahlgang am 30. November 2025
Nachdem die Wahlen von 1 Mitglied der Finanzkommission, 1 Ersatz-Mitglied der Steuerkommission und 1 Ersatz-Mitglied des Wahlbüros im ersten Wahlgang nicht zustande gekommen sind, findet am 30. November 2025 ein 2. Wahlgang statt (§ 31 GPR). Im 2. Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte der Gemeinde angemeldet wird. Die entsprechenden Formulare können nachfolgend heruntergeladen werden.
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Formular Wahlvorschlag 1 Ersatz-Mitglied Wahlbüro |
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Formular Wahlvorschlag 1 Ersatz-Mitglied Steuerkommission |
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Formular Wahlvorschlag 1 Mitglied Finanzkommission |
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