Nutzungsplanung
Öffentliche Auflage der an der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Mai 2021 überwiesenen und genehmigungsfähigen Änderungs- bzw. Rückweisungsanträge und den dazugehörigen Unterlagen für die Gesamtrevision Nutzungsplanung für das Gemeindegebiet Oftringen.
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe für die Umsetzung der an der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Mai 2021 überwiesenen und genehmigungsfähigen Änderungs- bzw. Rückweisungsanträge an der Gesamtrevision Nutzungsplanung gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom Montag 1. November 2021 bis Dienstag 30. November 2021 auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bauen Planen Umwelt, auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Oftringen, 28. Oktober 2021
Gemeinderat Oftringen
Unterlagen öffentliche Auflage vom 1. November 2021 bis 30. November 2021
Diese Unterlagen sind ab 1. November 2021 auch an dieser Stelle veröffentlicht
0_Titelblatt |
0.09 MB |
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1_Bauzonenplan_Änderungsplan |
6.43 MB |
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2_Änderungen_BNO |
0.19 MB |
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3_Planungsbericht |
0.98 MB |
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4_Vorprüfungsbericht |
0.24 MB |
In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf das Magazin Hochparterre, welches ein Themenheft "Am Kreuz der Autobahnen; Eine Raum-, Planungs- und Sozialgeschichte der Gemeinde Oftringen" veröffentlichte.
Sie können ein gedrucktes Exemplar gratis bei der Abteilung Bauen Planen Umwelt beziehen oder das Heft online studieren: