Kommunikee kantonale Asylunterkunft
Gemeinderat Oftringen prüft Standort für kantonale Asylunterkunft
Der Gemeinderat trifft in Abstimmung mit dem Kantonalen Sozialdienst (KSD) Abklärungen für eine kantonale Asylunterkunft am Ackerweg. Die Einwohnergemeindeversammlung soll am 7. September 2023 über ein entsprechendes Geschäft befinden. Der Gemeinderat hat die Anwohnerinnen und Anwohner sowie Partei- und Kommissionsvertreter in den vergangenen Tagen über den Stand der Abklärungen informiert.
Der Regierungsrat hat am 13. Januar 2023 die Notlage im Asylwesen ausgerufen. Der anhaltend hohe Zustrom von Geflüchteten bedingt die Schaffung von zusätzlichen Unterkunftsplätzen für Geflüchtete. Der Kanton ist deshalb auf der Suche nach geeignetem Wohnraum für zusätzliche kantonale Unterkünfte. Aus diesem Grunde fragte der Kanton sämtliche Gemeinden an, ob sie über geeignete Parzellen verfügen, wo sich eine kantonale Unterkunft realisieren liesse.
Aus Sicht des Gemeinderats besteht auf einer Parzelle am Ackerweg die Möglichkeit, eine kantonale Asylunterkunft zu realisieren. Dazu trifft er zurzeit die nötigen Abklärungen. Der Gemeinderat beabsichtigt, ein entsprechendes Geschäft für die Einwohnergemeindeversammlung vom 7. September 2023 zu traktandieren. Nur wenn die Einwohnergemeindeversammlung zustimmt, wird das Projekt umgesetzt.
Der Gemeinderat hat am Montag, 22. Mai 2023 die Anwohnerinnen und Anwohner über die Abklärungen betreffend die kantonale Unterkunft informiert. Auch die Parteipräsidenten und Kommissionen wurden kurz vorher über den Stand der Abklärungen in Kenntnis gesetzt. Der Entscheid über die Zurverfügungstellung der Parzelle liegt bei der Einwohnergemeindeversammlung.
Der Kanton ist interessiert, die Parzelle für mindestens 10 Jahre im Baurecht zu nutzen und eine Unterkunft mit maximal 150 Plätzen zu realisieren und betreiben. Vorgesehen ist eine reguläre Unterkunft (keine Notunterkunft und keine Unterkunft für ausreisepflichtige Personen). Ein Betreuungs- und Sicherheitskonzept sowie eine Begleitgruppe mit Vertretern der Gemeinde, des KSD, der Polizei sowie Anwohnerinnen und Anwohnern sind in Planung. Der Betrieb der Unterkunft und die Betreuung der Geflüchteten würde durch den KSD erfolgen.
Gemäss Prognosen des Staatsekretariats für Migration (SEM) muss im laufenden Jahr mit einer hohen Anzahl von Anträgen für den Schutzstatus S und Asylgesuchen gerechnet werden. "Der Kantonale Sozialdienst ist auf zusätzliche Plätze für Geflüchtete angewiesen, um die zugewiesenen Personen aufnehmen zu können.", hält Stephan Müller, Leiter der Sektion Betreuung Asyl im KSD, fest und sagt weiter: "Aktuell müssen Personen unterirdisch in temporären Notunterkünften untergebracht werden. Am Ackerweg bietet sich Gelegenheit, um in Abstimmung mit der Gemeinde und unter Einbezug der Anwohnerinnen und Anwohner eine gute Lösung für eine dringend benötigte Unterkunft zu finden."
Eine vom Kanton geführte Unterkunft hätte verschiedene Vorteile für die Gemeinde Oftringen. So würden die 150 Plätze der Aufnahmepflicht angerechnet, wodurch diese - Stand heute 121 - mehr als erfüllt würde. Die Kosten für eine zusätzliche Anmietung oder einen Erwerb einer Gemeindeunterkunft, respektive die Kosten für die Ersatzabgabe entfielen. Auch die personellen Ressourcen würden geschont. Gemäss Berechnung des Gemeinderates würde diese kantonale Unterkunft die Gemeinderechnung jährlich um rund CHF 400'000 entlasten. Wobei die mögliche Entlastung der Schule noch nicht berücksichtigt ist. Der Kanton hat ausserdem der Forderung des Gemeinderats zugestimmt, auf einen Parallelbetrieb einer Notunterkunft (Zivilschutzanlage) in Oftringen und der Unterkunft am Ackerweg zu verzichten.
Gemeinderat Oftringen
Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau
26. Mai 2023