Grabräumungen
Nachdem die gesetzliche Ruhefrist abgelaufen ist, werden ab 1. Januar 2024 folgende Gräber geräumt:
- Erdbestattungen Einzelreihengräber mit Beisetzungen im Jahr 1998
- Urnen Einzelreihengräber mit Beisetzungen im Jahr 1998
- Urnenmauer 2 mit Beisetzungen vom 01.01.1981 bis 31.12.1983
- Kindergrab mit Beisetzung vom 03.02.1998
- Familiengrab Nr. 8 / Nr. 13 / Nr. 34
Wir bitten die Angehörigen, welche Anspruch auf das Grabdenkmal, die Pflanzen oder andere Gegenstände auf dem Grab erheben möchten, diese bis spätestens 31. Dezember 2023 abzuholen.
Ab 1. Januar 2024 wird die Friedhofsverwaltung über das nicht entfernte Grabdenkmal, die Bepflanzung oder eventuell vorhandene Grabgegenstände verfügen.
Weitere Auskünfte erteilt der Friedhofwart (079 517 61 00).
Oftringen, 16. November 2023
Bereich Bauen Planen Umwelt