Grabräumungen
Nachdem die gesetzliche Ruhefrist abgelaufen ist, werden ab 1. Januar 2023 folgende Gräber geräumt:
- Erdbestattungen Einzelreihengräber mit Beisetzungen im Jahr 1997
- Urnen Einzelreihengräber mit Beisetzungen im Jahr 1997
- Urnenmauer 1 mit Beisetzungen vom 13. Juni 1964 bis 9. Februar 1981
- Familiengrab Nr. 31 / Nr. 84 / Nr. 85
Wir bitten die Angehörigen, welche Anspruch auf das Grabdenkmal, die Pflanzen oder andere Gegenstände auf dem Grab erheben möchten, diese bis spätestens 31. Dezember 2022 abzuholen.
Ab 1. Januar 2023 wird die Friedhofsverwaltung über das nicht entfernte Grabdenkmal, die Bepflanzung oder eventuell vorhandene Grabgegenstände verfügen.
Weitere Auskünfte erteilt der Friedhofwart (079 517 61 00).
Oftringen, 17. November 2022
Bereich Bauen Planen Umwelt