Grabräumungen
Nachdem die gesetzliche Ruhefrist abgelaufen ist, werden ab 1. Januar 2022 folgende Gräber geräumt:
- Erdbestattungen Einzelreihengräber mit Beisetzung im Jahr 1996
- Urnen Einzelreihengräber mit Beisetzungen im Jahr 1996
- Urnenhain 1 mit Beisetzungen vom 24. Februar 1989 bis 23. April 1996
- Familiengrab Nr. 21 / Nr. 27 / Nr. 28 / Nr. 75
Wir bitten die Angehörigen, welche Anspruch auf das Grabdenkmal, die Pflanzen oder andere Gegenstände auf dem Grab erheben möchten, diese bis spätestens 31. Dezember 2021 zu räumen.
Ab 1. Januar 2022 wird die Friedhofsverwaltung über das nicht entfernte Grabdenkmal, die Bepflanzung oder eventuell vorhandene Grabgegenstände verfügen.
Weitere Auskünfte erteilt der Friedhofwart (079 517 61 00).
Oftringen, 18. November 2021
Abteilung Bauen Planen Umwelt