Grabräumungen
Nachdem die gesetzliche Ruhefrist abgelaufen ist, werden ab 1. Januar 2021 folgende Gräber geräumt:
- Erdbestattungen Einzelreihengräber
mit Beisetzung vom 22. September 1994 bis 22. Dezember 1995 - Urnen Einzelreihengräber
mit Beisetzung vom 11. Januar 1995 bis 20. Dezember 1995 - Familiengrab Nr. 22
mit Bestattungsjahren 1970 und 1991
Wir bitten die Angehörigen, welche Anspruch auf das Grabdenkmal, die Pflanzen oder andere Gegenstände auf dem Grab erheben möchten, diese bis spätestens 31. Dezember 2020 zu räumen.
Ab 1. Januar 2021 wird die Friedhofsverwaltung über das nicht entfernte Grabdenkmal, die Bepflanzung oder eventuell vorhandene Grabgegenstände verfügen.
Weitere Auskünfte erteilt der Friedhofwart (079 517 61 00).
Oftringen, 22. Oktober 2020
Abteilung Bauen Planen Umwelt