Grabräumungen
Nachdem die gesetzliche Ruhefrist abgelaufen ist, werden ab 1. Januar 2026 folgende Gräber geräumt:
- Erdbestattungen Einzelreihengräber mit Beisetzungen im Jahr 2000
- Urnen Einzelreihengräber mit Beisetzungen im Jahr 2000
- Familiengrab Nr. 42 / Nr. 43 / Nr. 44
Wir bitten die Angehörigen, welche Anspruch auf das Grabdenkmal, die Pflanzen oder andere Gegenstände auf dem Grab erheben möchten, diese bis spätestens 31. Dezember 2025 abzuholen.
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Friedhofsverwaltung über das nicht entfernte Grabdenkmal, die Bepflanzung oder eventuell vorhandene Grabgegenstände verfügen.
Weitere Auskünfte erteilt der Friedhofwart (079 517 61 00).
