Gesamterneuerungswahlen Kommissionen Finanzkommission, Steuerkommission und Wahlbüro
Nachnominationen
Da für die vorstehenden Ergänzungswahlen weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird gemäss § 33 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Wahlvorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind gemäss §§ 32 und 33 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei den Zentralen Diensten innert 5 Tagen seit der Publikation im Zofinger Tagblatt, d. h. bis Mittwoch, 22. Oktober 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei den Zentralen Diensten (Telefon 062 789 82 00) bezogen oder unter www.oftringen.ch heruntergeladen werden.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die/der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 GPR). Sofern die Anzahl der Anmeldungen die Anzahl der zu vergebenden Sitze übertrifft, wird am 30. November 2025 eine Wahl an der Urne durchgeführt. Geht gar keine Anmeldung ein, beginnt das Verfahren für die Bestellung des offenen Sitzes von vorne und es wird ein neuer Termin mit der Möglichkeit der Anmeldung bis am 44. Tag vor dem Hauptwahltag angesetzt.
Hier können Sie das Anmeldeformular für Mitglied der Finankommission herunterladen.
Hier können Sie das Anmelderformular für Ersatz-Mitglied der Steuerkommission herunterladen.
Hier können Sie das Anmeldeformular für Ersatz-Mitglied des Wahlbüros herunterladen.