Gesamterneuerungswahlen Ergänzungswahlen Kommissionen Finanzkommission, Steuerkommission und Wahlbüro
Ergebnis der Nachmeldefrist
Für die nachfolgenden Ergänzungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 (2. Wahlgang) gin-gen während der ordentlichen Anmeldefrist und bis zum Ablauf der 5-tägigen Nachmeldefrist am 22. Oktober 2025 folgende Kandidaturen ein:
1 Mitglied der Finanzkommission
- Zimmerli Christine, 1959, von Oftringen AG, Fischerweg 64, neu, parteilos
1 Ersatz-Mitglied der Steuerkommission
- Keine Anmeldungen
1 Ersatz-Mitglied des Wahlbüros
- Tafaro Morena, 1998, von Oftringen AG, Anemonenweg 1, neu, parteilos
Da bis zum Ablauf der 5-tägigen Nachmeldefrist weniger oder nur so viele Kandidaturen an-gemeldet als Sitze zu vergeben sind, hat das Wahlbüro gestützt auf § 33 Absatz 2 des Geset-zes über die politischen Rechte (GPR) an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2025 die angemel-deten Kandidatinnen für die Amtsperiode 2026/2026 als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Be-schwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnis-ses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzu-reichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Ersatz-Mitglied der Steuerkommission
Da der freie Sitz für 1 Ersatz-Mitglied der Steuerkommission weder im 1. noch im 2. Wahl-gang besetzt werden konnte, ist innert 6 Monaten seit dem ersten Wahlgang für den noch offenen Sitz eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den 1. Wahlgang durchzuführen (§ 33 Absatz 3 GPR). Das heisst, das Verfahren für die Bestellung des noch offenen Sitzes beginnt von vorne. Der Wahltermin wird auf Sonntag, 8. März 2026, angesetzt.
