Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat
Nach der Demission von Frau Sarah Sommer als Mitglied des Gemeinderates hat der Gemeinderat die Ersatzwahl eines Mitglieds für den Gemeinderat für die Amtsperiode 2026/2029 auf Sonntag, 30. November 2025, festgesetzt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bis spätestens am Freitag, 17. Oktober 2025, 12.00 Uhr, bei den Zentralen Diensten einzureichen. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.
Anmeldeformulare können bei den Zentralen Diensten bezogen oder mit Anwahl des untenstehenden Links heruntergeladen werden.
Bei der Wahl in den Gemeinderat entfällt eine Nachmeldefrist und es findet in jedem Fall eine Urnenwahl statt, da eine stille Wahl im 1. Wahlgang von Gesetzes wegen ausgeschlossen ist. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 8. März 2026 statt.
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.