Ergänzungswahl eines Ersatz-Mitglieds der Steuerkommission
Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 konnte der freie Sitz für 1 Ersatz-Mitglied der Steuerkommission weder im 1. noch im 2. Wahlgang besetzt werden. Daher ist innert 6 Monaten seit dem ersten Wahlgang für den noch offenen Sitz eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den 1. Wahlgang durchzuführen (§ 33 Absatz 3 GPR).
Der Gemeinderat hat den Termin für die Ergänzungswahl eines Ersatz-Mitglieds der Steuerkommission für die Amtsperiode 2026/2029 auf Sonntag, 8. März 2026, festgesetzt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bis spätestens am Freitag, 23. Januar 2026, 12.00 Uhr, bei den Zentralen Diensten einzureichen. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.
Anmeldeformulare können bei den Zentralen Diensten bezogen oder im Internet unter www.oftringen.ch heruntergeladen werden.
Werden nicht mehr als wählbare Kandidatinnen oder wählbare Kandidaten vorgeschlagen, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die/der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
