Ergänzungswahl eines Ersatz-Mitglieds der Steuerkommission
Ergebnis des Anmeldeverfahrens
Für den 1. Wahlgang vom 8. März 2026 wurden folgende Kandidaturen fristgerecht angemeldet:
1 Ersatz-Mitglied der Steuerkommission
- Keine Anmeldung
Nachnominationen
Da für die Ergänzungswahl eines Ersatz-Mitglieds der Steuerkommission weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Wahlvorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind gemäss §§ 29a und 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei den Zentralen Diensten innert 5 Tagen seit der Publikation im Zofinger Tagblatt, d. h. bis Montag, 2. Februar 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei den Zentralen Diensten (Telefon 062 789 82 00) bezogen oder unter www.oftringen.ch heruntergeladen werden.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die/der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Sofern die Anzahl der Anmeldungen die Anzahl der zu vergebenden Sitze übertrifft oder für allenfalls noch zu vergebende Sitze, wird am 8. März 2026 eine Wahl an der Urne durchgeführt.
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
