Amtliche Publikation: Wahlvorschläge
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025
Für den 2. Wahlgang vom 28. November 2021 der Gesamterneuerungswahlen wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten fristgerecht angemeldet:
1 Mitglied der Geschäftsprüfungskommission, 2. Wahlgang (Ergänzungswahl)
Keine Anmeldungen
Nachnominationen
Da für die Wahlen für die Geschäftsprüfungskommission (1 Mitglied) weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, ist gemäss § 33 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind gemäss §§ 32 und 33 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit der Publikation im Zofinger Tagblatt, d. h. bis Mittwoch, 13. Oktober 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen (Telefon 062 789 82 00) oder unter www.oftringen.ch (siehe nachfolgend) heruntergeladen werden.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 GPR). Sofern die Anzahl der Anmeldungen die Anzahl der zu vergebenden Sitze übertrifft, wird am 28. November 2021 eine Wahl an der Urne durchgeführt. Geht gar keine Anmeldung ein , beginnt das Verfahren für die Bestellung des offenen Sitzes von vorne und es wird ein neuer Termin mit der Möglichkeit der Anmeldung bis am 44. Tag vor dem Hauptwahltag angesetzt.
Oftringen, 8. Oktober 2021
Wahlbüro