Amtliche Publikation: Neue Verkehrschränkung
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:
Anemonenweg, Einfahrt von der Luzernerstrasse
neue Verkehrsbeschränkung
Signal 2.13, Verbot für Motorwagen und Motorräder
Zubringerdienst Anemonenweg, Röseliweg und Narzissenweg gestattet
Verfügende Behörde: Gemeinderat Oftringen, Zürichstrasse 30, 4665 Oftringen
Rechtsmittelbelehrung:
Einwendungen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt vom 19. Dezember 2020 bis 18. Januar 2021 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einwendung muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Oftringen, im Dezember 2020
Gemeinderat Oftringen
Die Lage des Anemonenweg auf dem Gemeindegebiet von Oftringen können Sie aus der nachstehenden Karte entnehmen: