Amtliche Publikation: Neue Verkehrsbeschränkung
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
- Oftringen / Zofingen, Härdöpfuhoger - Chüegasse
neue Verkehrsbeschränkung
Signal 2.13, Verbot für Motorwagen und Motorräder
Zubringerdienst,
Land- und Forstwirtschaft gestattet - Kirchstrasse, Parkplatz-Anlage Bezirksschulhaus
Aufhebung bestehende Verkehrsbeschränkung
Signal 2.03 Verbot für Motorwagen, für Eltern-Taxi,
während Schulbetrieb 07.00 - 18.00 Uhr, ganzer Platz -
Kirchstrasse, Parzelle Nr. 3901, Südseite Abdankungsgebäude, Gebäude Nr. 10
neue Verkehrsbeschränkung
Signal 2.03 Verbot für Motorwagen, für Eltern-Taxi,
während Schulbetrieb 07.00 - 18.00 Uhr
Verfügende Behörde: Gemeinderat Oftringen, Zürichstrasse 30, 4665 Oftringen
Rechtsmittelbelehrung:
Einwendungen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt vom 14. Februar 2022 bis 15. März 2022 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einwendung muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Oftringen, im Februar 202
Gemeinderat Oftringen
Die Lage des Härdöpfuhoger und der Kirchstrasse können Sie aus den nachstehenden Karten entnehmen: