Amtliche Publikation: Neue Verkehrsbeschränkungen
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Dorfstrasse, westlich der Einmündung Schwarzhaar
► neue Verkehrsbeschränkung
Signal 2.13, Verbot für Motorwagen und Motorräder,
Zubringerdienst Anstösser Oftringen Nord gestattet
Kirchstrasse, Einfahrt von der K 235 Zürichstrasse
► Aufhebung bestehende Verkehrsbeschränkung
Signal 2.13, Verbot für Motorwagen und Motorräder,
Ausgenommen Bus,
Kommunalfahrzeuge,
Berechtigte mit Bewilligung
Kirchstrasse, Einfahrt von der K 235 Zürichstrasse
► neue Verkehrsbeschränkung
Signal 2.13, Verbot für Motorwagen und Motorräder,
Ausgenommen Bus,
Kommunalfahrzeuge,
Zubringerdienst
Kirchstrasse, Einfahrt von der K 234 Zofingerstrasse
► Aufhebung bestehende Vor-Signalisation
Signal 2.13, Verbot für Motorwagen und Motorräder,
Ab 350 m / 250 m
während Schulbetrieb
07:00 - 18:00
Ausgenommen Bus,
Kommunalfahrzeuge,
Berechtigte mit Bewilligung
Kirchstrasse, Einfahrt von der K 234 Zofingerstrasse
► neue Verkehrsbeschränkung
Signal 2.13, Verbot für Motorwagen und Motorräder,
Ausgenommen Bus,
Kommunalfahrzeuge,
Zubringerdienst
Verfügende Behörde: Gemeinderat Oftringen, Zürichstrasse 30, 4665 Oftringen
Rechtsmittelbelehrung:
Einwendungen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt vom 9. Januar 2026 bis 9. Februar 2026 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einwendung muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Die neuen Verkehrsanordnungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.
Situationspläne
Nachfolgend können die Situationspläne eingesehen werden:
