Öffentlicher Besichtigungsanlass
Es ist keine Anmeldung erforderlich; der Zeitpunkt des Besuchs kann frei gewählt werden. Während des Anlasses finden Führungen durch die Unterkunft statt. Ab dem 1. Februar 2026 wird der Kantonale Sozialdienst die Unterkunft schrittweise mit Familien und Einzelpersonen belegen.
