Wirtetätigkeit an Einzelanlass
Wirtetätigkeit an Einzelanlass
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Was ist ein Einzelanlass
Ein Einzelanlass ist ein temporärer Anlass, der von Vereinen oder Organisationen durch-geführt wird und eine Wirtetätigkeit beinhaltet. Die Meldung muss mind. 10 Tage vor dem Anlass bei der Gemeinde und dem Amt für Verbraucherschutz gemeldet werden. Das Onlineformular dient der elektronischen Übermittlung an diese beiden Behörden.
Bitte drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie das Formular per Mail oder per Post an die Abteilung Zentrale Dienste, Oftringen. Sie können auch den Briefkasten beim Gemeindehaus, Zürichstrasse 30, benutzen.

Hauptmerkmale eines Einzelanlasses
• Zeitlich begrenzt: Es handelt sich um eine kurzzeitige Veranstaltung, nicht um einen dauerhaften Betrieb.
• Öffentlich zugänglich (in der Regel): Die Veranstaltung richtet sich an einen größeren oder bestimmten Personenkreis, was sie von reinen Privatanlässen unterscheidet.
• Ausschank von Alkohol ist bewilligungspflichtig: Für die Abgabe von alkoholischen Getränken, braucht es eine spezielle Bewilligung. Das Onlineformular für die Meldung des Einzelanlasses enthält eine Frage, ob Spirituosen ausgeschenkt werden. Falls diese Frage mit "Ja" beantwortet wird, prüft die Gemeinde auch die Erteilung der Bewilligung von Spirituosenausschank bei einem Einzelanlass.
Abgrenzung zu anderen Veranstaltungen
• Privatanlässe und Familienfeiern: Diese sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen, solange sie nicht allgemein zugänglich sind und die Konsumation nicht bezahlt wird.
Die Abgabe von Alkohol an einen unbestimmten Personenkreis, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, ist grundsätzlich verboten. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter dem folgenden Link: Gastgewerberecht Kanton Aargau