Zivilschutz
Termine/Kurse
Termine/Kurse
Hier finden Sie die Daten aller Wiederholungskurse und geplanter Einsätze der Zivilschutzorganisation Wartburg für das Jahr 2022:
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Jahresplanung 2022 ZSO Wartburg |
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Personelles und Aufgaben Zivilschutzorganisation Wartburg
Personelles und Aufgaben ZSO Wartburg
Sarah Sommer, Gemeinderatsmitglied Oftringen / Ressortleiterin Sicherheit
- Die Ressortchefin Sicherheit hat die politische Verantwortung für die zu ergreifenden Zivilschutzmassnahmen in der Gemeinde. Diese Massnahmen sind im Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz und dessen Verordnungen umschrieben.
Ewald Müller, Kommandant / Zivilschutzstellenleiter
- Der Zivilschutzkommandant ist gegenüber den Gemeindebehörden verantwortlich. Zusammen mit seinen Stellvertretern plant und leitet er Zivilschutzmassnahmen und Ausbildung, stellt die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen sicher, befiehlt den Einsatz der ZSO und koordiniert die ihm zugewiesenen Mittel.
- Dem Kommandanten obliegt in personalunion auch die Führung der Zivilschutzstelle (Administration). Er übt diese Tätigkeiten nebst anderen Aufgaben im Bevölkerungsschutz mit einem Teilpensum von ca. 75 % aus.
Organisationsstruktur Zivilschutzorganisation Wartburg
Organisationsstruktur Zivilschutzorganisation Wartburg
Mit Anwahl des untenstehenden Links können Sie die Organisationsstruktur der ZSO Wartburg herunterladen:
Weitere Informationen zu den einzelnen Bereichen der ZSO Wartburg finden Sie untenstehend:
Auftrag des Zivilschutzes
Auftrag des Zivilschutzes
Katastrophen- und Nothilfe
Der Zivilschutz leistet in Zusammenarbeit mit den dafür vorgesehenen Einsatzdiensten Hilfe bei natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen sowie anderen Notlagen.
Aufgabenspektrum: Schutz, Betreuung und Unterstützung
Der Zivilschutz wirkt in den Bereichen Schutz, Betreuung und Unterstützung.
Er ist schwergewichtig als Einsatzmittel der zweiten Staffel im Verbundsystem des Bevölkerungssystems positioniert. Insbesondere soll er die Durchhaltefähigkeit der anderen Partnerorganisationen bei grossen und langandauernden Katastrophen und Notlagen erhöhen. Er erfüllt folgende Aufgaben:
- Bereitstellung der Schutzinfrastruktur und der Mittel zur Alarmierung der Bevölkerung
- Betreuung von schutzsuchenden und von obdachlosen Personen
- Schutz von Kulturgütern
- Unterstützung der anderen Partnerorganisationen, insbesondere bei Katastrophen und in Notlagen
- Verstärkung der Führungsunterstützung und der Logistik
- Instandstellungsarbeiten sowie
- Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft
Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft
Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft
Bund und Kantone können aufbieten
Das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) ermöglicht durch Artikel 27, Schutzdienstpflichtige für Gemeinschaftseinsätze aufzubieten. Dabei handelt es sich etwa um Einsätze bei Grossanlässen, Infrastrukturarbeiten, Betreuungsaufgaben usw. Der Bundesrat ist zuständig für Aufgebote bei Einsätzen auf nationaler Ebene (z. B. Landesausstellung), die Kantone bei Einsätzen auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene.
Voraussetzungen berücksichtigen
Die Verordnung über Einsätze des Zivilschutzes zu Gunsten der Gemeinschaft (VEZG) umschreibt den Begriff der "Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft" und definiert die Voraussetzungen zur Erteilung der entsprechenden Bewilligungen. Leistungen für Dritte - etwa für Behörden, Amtsstellen, Organisationen, Vereine oder Aussteller - können erbracht werden, wenn
- die Gesuchsteller oder Gesuchstellerinnen ihre Aufgabe mit eigenen Mitteln nicht bewältigen können;
- der Gemeinschaftseinsatz mit dem Zweck und den Aufgaben des Zivilschutzes übereinstimmt und der Anwendung des in der Ausbildung erworbenen Wissens und Könnens dient;
- der Gemeinschaftseinsatz private Unternehmen nicht übermässig konkurrenziert, sowie
- das unterstützte Vorhaben nicht überwiegend dem Ziel der Geldmittelbeschaffung dient.
Zuständigkeitsfinanzierung
Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich nach dem Zuständigkeitsprinzip: Werden Vorhaben auf nationaler Ebene durch das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bewilligt, so übernimmt der Bund auch die Kosten. Bei Gemeinschaftseinsätzen auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene ist es Sache des Kantons, die Aufteilung der Kosten zwischen Kanton, Gemeinden und Gesuchsteller oder Gesuchstellerinnen festzulegen.
Alarmierung der Bevölkerung
Alarmierung der Bevölkerung
Alarmierung der Bevölkerung
Die Alarmierung der Bevölkerung bei drohender Gefahr erfolgt über den Sirenenalarm "Allgemeiner Alarm":
- Regelmässig auf- und absteigender Ton
- Dauer: 1 Minute -> Pause -> 2. Minute -> dacapo
- Verhalten der Bevölkerung:
-> Radio hören
-> Anweisungen der Behörden verfolgen
-> Anweisung "Verhalten bei Gefährdung" beachten
-> Nachbarn informieren
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Gilt ein mündliches Aufgebot?
Im Notfall - wenn Zeit in Verzug ist – werden Sie mündlich, z. B. per Telefon, per Meldeläufer oder über Radio aufgeboten. Ein solches Aufgebot setzt einen Beschluss der Behörden voraus und ist rechtsverbindlich.
Was muss ich im Falle eines Notfall-Aufgebotes genau tun?
Grundsätzlich geht der Eigenschutz vor. Darum auf einen allfälligen Sirenenalarm bzw. die darauf folgende Radiomeldung achten!
Telefon nicht unnötig durch Rückfragen blockieren, sondern sich zügig an den genannten Ort oder an den im Dienstbüchlein vorbestimmten Einrückungsort begeben. Wenn möglich Dienstbüchlein und Zivilschutzausrüstung mitnehmen. Witterungsangepasste Kleidung, gutes Schuhwerk, Radioempfänger, Handy/Natel, Taschenlampe; Notizmaterial und Fahrrad (z. B. im Kofferraum des Autos verladen!) können im Schadenfall gute Dienste leisten.
Was muss ich tun, wenn ich zum Beispiel aufgrund eines laufenden Arbeitsprozesses, den Arbeitsplatz für das Notfall-Aufgebot nicht verlassen kann?
Arbeitskollegin/-kollegen oder Familienmitglied mit der entsprechenden Mitteilung und der Angabe, wann man einrücken kann, an den Einrückungsort schicken. Telefon nicht unnötig benutzen.
Was ist zu tun, wenn ich dem schriftlichen Aufgebot zu einem Kurs nicht Folge leisten kann?
Vorgehen ist jeweils auf dem Aufgebot beschrieben. Ist Zeit in Verzug: Telefonische Orientierung der Aufgebotsstelle. Die Telefonnummer finden Sie im Kopfteil des Aufgebotes. Weiteres Vorgehen gemäss den erteilten Anweisungen.
Kann man freiwillig, zusätzlich Dienst leisten?
Ja, vorausgesetzt, dass die Zivilschutzorganisation nützliche Arbeit anbieten kann und das Einverständnis des Arbeitgebers vorliegt. Ein Anrecht, zusätzlich Dienst leisten zu können, besteht aber nicht.
Wo befindet sich eigentlich mein Schutzplatz?
Oftringen verfügt über genügend moderne, belüftete Schutzplätze, um alle Einwohner unterbringen zu können. Die Zuweisungsplanung (ZUPLA) zu den Schutzräumen wird EDV-gestützt anlässlich der jährlich wiederkehrenden Wiederholungskurse berechnet.
Da die ZUPLA eine rollende, von vielen ständig wechselnden Faktoren abhängige Planung für den Schutz der Bevölkerung im Kriegsfall ist, wird auf eine Veröffentlichung verzichtet. Auf schriftliche Anfrage an die Zivilschutzstelle wird die aktuelle Zuweisung aber bekannt gegeben.
Muss ich auf einen möglichen Katastrophenfall hin nicht wissen, wo mein Schutzplatz ist?
Ihr Schutzplatz befindet sich in der Regel im von Ihnen bewohnten Haus.
Im Falle einer Gefährdung durch technische oder naturbedingte Ereignisse werden Sie mittels Sirenen alarmiert. Über Radio (SRF 1) werden Ihnen die Verhaltensanweisungen mitgeteilt. Je nach Ereignis darf die Wohnung/das Haus nicht verlassen werden. Es wäre dann fatal, den allfällig für den Kriegsfall zugewiesenen Schutzplatz im Schutzraum eines Nachbarhauses aufsuchen zu wollen.
Wie lange bin ich schutzdienstpflichtig?
Zur Zeit sind Männer mit Schweizer Bürgerrecht bis und mit dem Jahr, in dem Sie das 40. Altersjahr erreichen, schutzdienstpflichtig. Es besteht die Möglichkeit, weiterhin freiwillig Schutzdienst zu leisten.
Steht mir der Erwerbsersatz für stundenweise, ausserhalb der Arbeitszeit geleistete Dienste zu oder gehört er meinem Arbeitgeber?
Grundsätzlich dem Arbeitgeber. Dieser kann – wenn er will - auf der Rückseite der EO-Karte die Direktauszahlung an den Arbeitnehmer veranlassen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Was muss ich tun, wenn ich die Erwebsersatzkarte (EO-Karte) verloren habe?
Schriftliche Mitteilung an die zuständige Ausgleichskasse unter Beilage des Dienstbüchleins. Der Rechnungsführer des Dienstanlasses oder andere Zivilschutzfunktionäre dürfen kein Duplikat der EO-Karte ausstellen.
Was muss ich nach dem Dienst mit der Erwerbsersatzkarte tun?
Rückseite: Abschnitt "A" lesen und dann Abschnitt "B" ausfüllen, EO-Karte umgehend dem Arbeitgeber, als Selbständigerwerbender der zuständigen Ausgleichskasse oder als Student/Arbeitsloser der Zweigstelle ASVA der Gemeinde weiterleiten. Aufgrund der abgegebenen EO-Karte wird auch die Militärpflichtersatz-Reduktion für das Folgejahr berechnet.
Wissenswertes
Wissenswertes
Wussten Sie, dass die Gemeinde Oftringen Eigentümerin der grössten Zivilschutzanlage des Kantons Aargau ist?
Auf 3’400 m2, verteilt auf drei Stockwerke, befinden sich in der 1975 erstellten Kombinationsanlage unter anderem:
- 2 Kommandoposten mit zweckmässiger Infrastruktur
- 1 Bereitstellungsanlage mit modernem Pioniermaterial (Zeughaus)
- 330 Betten (Liegestellenplätze, 3-stöckig)
- 1 Sanitätshilfsstelle mit 2 Operationsstellen und 256 Patientenliegeplätze
- 1 eigene Notwasserversorgung
- 1 eigenes Notstromaggregat
- Diverse mit EDV-Mitteln ausgestattete Arbeiträume
Die Zivilschutzanlage wird von unseren Partnern vielfältig mitbenutzt:
- Feuerwehr Oftringen: für Rapporte
- Regionales Führungsorgan: als Kommandoposten
- Samariterverein Oftringen: als Vereinslokal und für Nothelfer- und Samariterkurse
- Weiter nutzen diverse Vereine die Lokalitäten sporadisch für Ausbilungszwecke.
Am 1. Dezember 2011 genehmigte die Gemeindeversammlung einen Kredit von CHF 2'760'800 für die Erneuerung der Zivilschutzanlage. Für die Umsetzung hat der Gemeinderat am 14. Dezember 2011 eine Baukommission eingesetzt. Diese tagte erstmals am 17. Januar 2012. Sie wird präsidiert von Vizeammann René Wullschleger. Mit den umfangreichen Planungsarbeiten wurde die Firma Morf Architekten AG, Aarburg, beauftragt. Mitte Juni konnten die ersten Aufträge erteilt werden. Die Zivilschutzorganisation Wartburg räumte die Anlage komplett, so dass ab Mitte August mit den Demontagen sowie den umfangreichen Fräs- und Bohrarbeiten begonnen werden konnte. Ab Mitte September wurden die Betonsanierungen in Angriff genommen und einen Monat später begannen die Elektriker, Sanitär und Lüftungsmonteure bereits wieder mit den Neuinstallationen. Nach zahlreichen Tests an der Notstromanlage (welche im Notfall auch das Gemeindehaus versorgt) hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz entschieden, die Notstromanlage im 3. Untergeschoss nicht zu revidieren, sondern zu ersetzen. Trotz der ungeplanten Zusatzarbeiten bleibt das Ziel unverändert, bis im Frühsommer 2013 die Erneuerungsarbeiten der Zivilschutzanlage fertigzustellen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Möchten Sie mit Arbeitskollegen, einer Vereinigung u.s.w. Oftringens "Unterwelt" einmal besichtigen?
Kontakt für Führungen:
Ewald Müller, Leiter Sicherheit und Zivilschutzkommandant
Wussten Sie, dass die Gemeinde Oftringen über stets einsatzbereite Notunterkünfte verfügt?
Die Aargauer Gemeinden haben sich so vorzubereiten, dass sie Obdachlose und Schutz suchenden Personen aufnehmen können.
Zusätzlich zu den Plätzen in der Zivilschutzanlage stehen über 400 einfach eingerichtete, jederzeit bezugsbereite Plätze in öffentlichen Schutzräumen zur Verfügung. So zum Beispiel in der Mehrzweckhalle, dem Alterszentrum Lindenhof und den Kindergärten Sonnmatt und Sandacker. Die Notunterkünfte werden von Zivilschutzangehörigen regelmässig gewartet und unterhalten.
Weiter sind Notliegen, Matratzen und Wolldecken eingelagert, um nach einer allfälligen Evakuation im Grossschadenfall (zum Beispiel Brandfall, Bahnunfall, Unfall im Zusammenhang mit Gefahrengut-Transport auf Strasse, Schiene oder Luft, Flugunfall, Erdbeben usw.) Notschlafstellen für Betroffene oder/und Helfer in einer Turnhalle einrichten zu können.
Links
Weiterführende Informationen zum Zivilschutz und zu den Partnerorganisationen
Zusätzliche Informationen zum Zivilschutz und den Partnerorganisationen finden Sie unter: